‼️Schulleitungen halten an Maskenpflicht und an der Testpflicht fest‼️
Vermehrt wird berichtet, dass Schulleitungen planen an der Maskenpflicht und an der Testpflicht festzuhalten. Juritisch durchsetzen wollen sie dies im Wege des Hausrechts. Einige Ärzte haben den Schulleitungen empfohlen im Wege des Hausrechts die Maskenpflicht und bei Bedarf auch die Testpflicht weiterhin anzuwenden.
Sollte auch an ihrer Schulle weiterhin die Maskenpflicht bzw. Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen und/oder die Testpflicht weitergeführt werden dann wehren Sie sich bitte dagegen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass man im Wege des Hausrechts einiges festlegen kann aber bei der Maskenpflicht und der Testpflicht handelt es sich um Eingriffe in die grundrechtlichgeschütze Rechte einzelner Personen so dass dies nur durch eine Verordnung der Landesregierung erfolgen kann. Ohne eine entsprechende Verordnung handeln die jeweiligen Schulleiter rechtswidrig.
Falls die Schulleitung Ihres Kindes weiterhin an der Maskenpflicht und/oder an der Testpflicht festhalten sollte können Sie mich gerne über meine E-Mail Adresse:
christian.dahlmann@protonmail.com
oder
christian.dahlmann.online@gmail.com
kontaktieren.
Ich werde Ihnen dann gerne helfen und der jeweiligen Schulleitung deren Grenzen aufzeigen.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann